Infektionsschutz
Alle Personen, die in der Gastronomie oder im Handel mit Lebensmitteln arbeiten, sind gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Belehrung im Sinne des Infektionsschutzgesetzes nachzuweisen.
Hier wird der Mitarbeiter über relevante Symptome und bestimmte Krankheiten informiert, bei deren Auftreten ein sofortiges Beschäftigungsverbot eintritt.
Zunächst muss jeder Mitarbeiter eine Erstbelehrung im Sinne des Infektionsschutzgestzes erhalten. Diese wird vom Gesundheitsamt durchgeführt.
Wir bitten Dich (falls nicht schon erfolgt) eine solche Erstbelehrung unverzüglich beim Gesundheitsamt durchführen zu lassen und die Bescheinigung bei der Restaurantleitung abzugeben.
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kannst Du einen Termin vereinbaren!
Es ist gesetztlich vorgeschrieben, die Belehrung alle zwei Jahre zu wiederholen. Dazu ist es jedoch ausreichend, wenn Du Dir das folgende Video anschaust und die Nachbelehrung zusammen mit Jana oder Feli via MoreApp ausfüllst.
Wir sind gesetzlich verpflichtet alle Belehrungen, ob Erstbelehrung oder Folgebelehrung, unserer Mitarbeiter, schriftlich zu dokumentieren.